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Arzt muss über innovative Therapien aufklären

Ständige Weiterbildung wird nach einem Urteil des OLG Nürnberg (Az.: 5 U 4225/00) zur absoluten Notwendigkeit. Ein Arzt hatte Morbus Farquhar (FHL)diagnostiziert und den Patienten bei Krankheitsschüben symptomatisch mit Cortison behandelt. Nach einem besonders heftigen Schub wurde 1994 eine Veränderung im Gehirn des Patienten festgestellt. Im Mai 1995 wurde der Patient nach einer Gehirnblutung in eine andere Klinik verlegt und erhielt eine Knochenmarkstransplantation. Das Gericht urteilte, dass der Arzt spätestens 1992 den Patienten über eine Knochenmarkstransplantation als kurative Methode hätte aufklären müssen und sprach dem Kläger über 150.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zu. Der Arzt hätte bereits nach Bekanntwerden erster hoffnungsvoller Berichte aus den USA und der ersten Knochenmarkstransplantation in Deutschland im Jahr 1992 über diese neue Therapie informieren müssen. Dies gilt auch, wenn es noch keine endgültigen oder gesicherten Erkenntnisse über die Methode gibt.

 

aerztlichepraxis.de

 



Letzte Änderung:  10:44 11/08 2005

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