Presseausweis
Medien
News & Wetter
Schlaglicht
Recht
Steuern
Psychologie
Mitarbeiter
Geldanlage
Multimediawelt
Lifestyle
Gesundheit
Wellness
Fitness
Sport
Crazy-Inside
Suchen
Kontakt

Realtimecounter
Finanzamt haftet für schlecht informierte Mitarbeiter

Entscheidungsbefugte Finanzbeamte müssen sich zeitnah über Änderungen in der Rechtsprechung informieren. Dies sei besonders wichtig, wenn die aktuelle Rechtsprechung der bisherigen Verwaltungspraxis widerspricht. Im strittigen Fall hatte ein Sachbearbeiter knapp zwei Monate nach Veröffentlichung eines Urteils den Steuerbescheid noch auf Grundlage der alten Verwaltungspraxis ausgestellt. Der Sachbearbeiter war nicht durch Zeitschriftenumlauf oder Dienstbesprechung über die neue Rechtsprechung informiert worden. Hierbei handelt es sich dennoch um eine fahrlässige Amtspflichtverletzung, und das Finanzamt haftet für die entstandenen Schäden. Der Kläger hat Anspruch auf Zahlung der zusätzlichen Steuerberatungskosten. Der § 839 BGB bezieht sich nicht auf eine einzelne Person, sondern auf die Behörde insgesamt. Ein schlecht funktionierender Verwaltungsapparat kann so nicht als Entschuldigung für Unkenntnis einzelner Sachbearbeiter herangezogen werden. Bei Behörden, die selbst vollstreckbare Titel ausstellen, ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen.

Urteil des OLG Koblenz



Letzte Änderung:  10:56 11/08 2005

Checkliste Marken- Namensverletzung
Patent -und Markenämter
Deutsche Gerichte
Internationaler Haftbefehl gekippt
Medienrecht
Das neue Urheberrecht
Politik als Helfer der Medienindustrie
Strafrecht
Windows illegal
Redaktionsdurchsuchung wegen Beleidigung
Hausdurchsuchung
Noch mehr Überwachungsstaat
Bürgerliches Recht
Wo die Vernunft noch eine Chance hat
Onlinerecht
Impressum-Generator für Arzt-Homepages
Arbeitsrecht
Vermeidbare Fallstricke bei der fristgemäßen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Arbeits- und Weiterbildungszeugnis
Schwangere haben ein Recht auf Lüge
Steuerrecht
Ärzte müssen Einkommen offen legen
Finanzamt haftet für schlecht informierte Mitarbeiter
Finanzamt darf nicht einfach pfänden
Die Gefahren der Gratifikation

Schnäppchenangeboten bei www.beautynet.de

Suche Sitemap

 

Copyright 2005 Pressbox.at  ###TIP###

Impressum  Kontakt